Häufig gestellte Fragen und deren Antworten
Für die meisten von uns ist die Anmietung eines Fahrzeuges keine Alltäglichkeit. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Mietwagen.
Gibt es ein Sonntagsfahrverbot?
Ja. Das LKW-Sonntagsfahrverbot gilt laut Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen auf dem gesamten deutschen Straßennetz in der Zeit von 0 bis 22 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.
Ist die Rückgabe des Mietwagens auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich?
Ja. Das Abstellen des Mietwagens an den Stationen ist auch außerhalb der Öffnungszeit möglich. Die Vorgehensweise erklärt Ihnen unsere Mitarbeiter*innen bei der Anmietung der Fahrzeuge. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Gefahrenübergabe der Fahrzeuge (AGB).
Kann ich bei Ihnen auch Umzugs- und Ladungssicherungsequipment bekommen?
Ja. Bei uns bekommen Sie für Ihren Umzug u.a. Umzugskartons, Sackkarren, Hubwagen, Rollwagen und Umzugsdecken. Für den sicheren Transport verleihen wir u.a. Spanngurte, Sperr- und Klemmstangen.
Muss ich den Mietwagen betanken?
Ja. Bitte tanken Sie das nach, was Sie an Sprit verbraucht haben. Wenn ein Mietwagen nicht getankt wird, übernehmen wir das Tanken für Sie. Dabei fällt in jedem Fall eine Servicegebühr von 15,00 EUR an – zuzüglich der Kraftstoffkosten.
Was passiert im Falle eines Unfalls?
Befolgen Sie den Leitfaden für Unfälle Leitfaden für Unfälle
Was passiert im Falle einer Panne?
Im Falle einer Panne bewahren Sie Ruhe und nehmen Kontakt zu uns auf. Unsere Mitarbeiter*innen helfen Ihnen wieder Mobil zu werden.
Nutzen Sie hierzu unsere Informationen für den Pannenfall.
Welchen Führerschein benötige ich?
Mietwagen bis 3,5 Tonnen kann man mit dem Führerschein der Klasse B fahren. Für LKW bis 7,5 Tonnen benötigt man mindestens die Klasse C1. Für LKW über 7,5 Tonnen wird mindestens die Klasse C gebraucht. Wenn das Fahrzeug mit einem Anhänger genutzt werden soll, gelten jeweils gesonderte Führerscheinklassen.
Wie sind die Fahrzeuge versichert?
Unsere Fahrzeuge sind als Selbstfahr-Vermietfahrzeuge zugelassen! Die Fahrzeuge sind gemäß der jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflicht: 8,0 Millionen Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Haftungsreduzierung (CDW)?
Zu jeder Miete bieten wir an die Selbstbeteiligung pro Schadensfall für Unfall-, Reifen- und Glasbruchschäden zu begrenzen. Die Selbstbeteiligungshöhe variiert dabei von Fahrzeuggruppe zu Fahrzeuggruppe.
Ebenfalls kann aus verschieden hohen Haftungsreduzierungsstufen – CDW (Collision Damage Waiver) gewählt werden. Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne.
Wohin darf ich mit dem Mietwagen fahren?
Grundsätzlich gilt: Fahrten außerhalb von Deutschland bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters!
Wie kann ich den Mietwagen reservieren?
Bei ALLROUND können Sie Ihren Mietwagen ganz einfach reservieren: per Telefon direkt in den Stationen - per Mail - per Reservierungsformular auf unserer Internetseite - oder Sie kommen persönlich zu uns!
Was muss ich zur Anmietung mitbringen?
Bitte bringen Sie den Führerschein, den Personalausweis oder Reisepass (+Anmeldebescheinigung), die EC-Karte (+200 € Bar-Kaution) oder Ihre Kreditkarte mit.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Ja. Fahrzeuge dürfen nur von Personen angemietet werden, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Für LKW ab 7,49 Tonnen gilt zusätzlich ein Mindestalter von 25 Jahren.
Kann der Mietwagen von mehreren Personen gelenkt werden?
Ja. Der oder die Zusatzfahrer müssen vor Mietbeginn namhaft in den Mietvertrag eingetragen werden. Für den oder die Zusatzfahrer wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Darf ich mit meinem gemieteten Fahrzeug ins Ausland fahren und kostet dies mehr?
Nach vorhergehender Rücksprache mit unseren Vermietern und nur nach derer Genehmigung ist eine Fahrt ins Ausland erlaubt. Hierfür erheben wir einen Mehrpreis auf den reinen Mietpreis. Der Mehrpreis ist in drei Länderzonen gegliedert. Länderzone 1 (15% Mehrpreis): Österreich, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark | Länderzone 2 (20% Mehrpreis): Schweiz, Italien, Schweden, Norwegen, Frankreich, Slowenien, Kroatien | Länderzone 3 (25% Mehrpreis): Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Finnland, Spanien, Portugal, England (UK), Irland, Schottland, Rumänien, Bulgarien. Alle nicht aufgelisteten Länder sind strikt untersagt. Sollten andere Länder als Deutschland befahren werden, ohne dies vorab anzumelden und mit entsprechender Genehmigung, erlischt der Versicherungsschutz. Der Mehrpreis für die Fahrt ins Ausland wird dann nachträglich berechnet.
Ist Ihre Frage nicht dabei?
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.